Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitarbeit in unserem Unternehmen.
Auf dieser Seit finden Sie Informationen zur praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zur*m psychologischen Psychotherapeut*in.
Sie können in unseren Kliniken an allen drei Standorten sowohl die kompletten 1200 Stunden der praktischen Tätigkeit I (§2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 PsychTh-APrV) als auch die 600 Stunden der praktischen Tätigkeit II (§2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 PsychTh-APrV) ableisten. Wir begrüßen es, wenn Bewerber*innen die kompletten 1800 Stunden der praktischen Tätigkeit bei uns im Haus ableisten wollen.